Im Gegensatz zu anderen Landwirtschaftsministerien in der EU hat das Ministerium in Warschau erkannt, dass ohne diesen einmaligen, punktuellen Einsatz der Neonicotinoide die Landwirte gezwungen wären, mehrfach Flächenbehandlungen mit Pflanzenschutzmitteln durchzuführen.
Der Vorsitzende des Rübenanbauerverbandes wird mit den Worten zitiert, dass die Entscheidung ein Sieg des "gesunden Menschenverstandes" ist.
Nach vorliegenden Informationen sind ähnliche Ausnahmegenehmigungen für neonicotinoidhaltiger Beizmittel im Rübenanbau in Tschechien, Ungarn, Rumänien, Slowakei und Kroatien erteilt worden. Somit ist Polen der sechste EU-Staat, der die Möglichkeit der Sondergenehmigung wahrnimmt.
Weitere EU-Länder sollen sich noch in der Entscheidungsphase befinden.
Und wie verhält sich das Landwirtschaftsministerium in Deutschland?
Weitere und aktuellere Informationen zu dieser Angelegenheit und zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird die DZZ-Ausgabe im Dezember enthalten, die am 4. Dezember 2018 erscheint.