Einigung über Biokraftstoffreform

Wachstumspotenzial für Bioethanol

Am 14. April 2015 sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für den Kompromissvorschlag des EU-Ministerrats vom 1. April 2015 zur Reform der EU-Biokraftstoffpolitik ausgesprochen. Allerdings soll für Biokraftstoffe aus Stärke, Zucker und pflanzlichen Öleneine eine Obergrenze von 7 Prozent bezogen auf den Energiegehalt eingeführt werden.

Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Grundlage wurde die die Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC-Faktoren) als Malus für europäische Biokraftstoffe abgelehnt. Zusätzliche Förderung sollen die Biokraftstoffe aus Reststoffen wie Stroh und Abfällen erhalten.

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) schreibt hierzu:

"Der BDBe bewertet den Abschluss der kontroversen Diskussion über die EU-Biokraftstoffpolitik als einen ersten, aber unzureichenden Schritt zur Klärung der künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Biokraftstoffhersteller. Positiv ist, dass die fachlichen und rechtlichen Argumente gegen die Einführung von iLUC-Faktoren berücksichtigt wurden.

Die jetzt geänderten Regelungen der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien und Kraftstoffqualität gelten aber nur bis Ende des Jahres 2020. Für den Zeitraum nach 2020 sind keine konkreten Beschlüsse gefasst worden. Dies hat zur Folge, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen auch aus Reststoffen und Abfällen fehlen.

Die beschlossene Obergrenze für Biokraftstoffe aus Energiepflanzen entspricht einem Marktanteil von rund 10 Volumenprozent Bioethanol im Benzin. Bioethanol hat in Deutschland bei einem gegenwärtigen Marktanteil von 5,9 Volumenprozenten im Benzin somit erhebliches Wachstumspotenzial.

Norbert Schindler, MdB und Vorsitzender des BDBe: „Diese Reform der EU-Biokraftstoffpolitik ist das Ergebnis einer teilweise irrational geführten Debatte über Biokraftstoffe. Positiv ist, dass die EU nicht vor der unberechtigten Kritik an Biokraftstoffen durch einige Nichtregierungsorganisationen eingeknickt ist. Diese bekämpfen Biokraftstoffe aus ideologischen Gründen und fordern, die Beimischung von Biokraftstoffen zu fossilem Benzin und Diesel als fester Bestandteil der Energiewende wieder rückgängig zu machen. Ein dann wieder steigender Verbrauch von Erdöl soll als Argument dienen, das Autofahren möglichst weitgehend zu verbieten. Beispielsweise soll der Autoverkehr um 50 Prozent verringert werden. Das heißt nichts anderes, als Autos nur noch für Wohlhabende und Fahrrad für den kleinen Mann.“

Schindler betont: „Der CO2-Ausstoß des Autoverkehrs muss gesenkt werden. Dafür darf aber nicht das Autofahren verboten werden. Alle zur Verfügung stehenden Mittel wie Biokraftstoffe, Elektroautos und Effizienzsteigerung müssen genutzt werden. Deutschland ist mit der hier auf Dauer geltenden Pflicht, den CO2-Ausstoß der Kraftstoffe zu senken, auf dem richtigen Weg. Dieser Weg muss auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden.“

 

Die Pressemitteilung des BDBe können Sie hier herunterladen:

PM-BDBe-2014-04-14, 474 KB