GAP-Reform in Deutschland

Konzepte zur Umsetzung

Droht ein regionaler und politisch motivierter Verteilungskampf?

von Justyna Jaroszewska

Mit den Beschlüssen zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 erhalten die Mitgliedsstaaten der EU erhebliche Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume für die nationale Umsetzung der Reform.

Entschieden werden muss unter anderem die Umschichtung der Finanzmittel zwischen der ersten Säule für die Direktzahlungen und der zweiten Säule für die ländliche Entwicklung, die Ausgestaltung des Greenings (u.a. Anerkennung von Agrarumweltmaßnahmen und Zertifizierungssystemen, Anrechnung bestimmter Nutzungsarten auf die ökologische Vorrangfläche, Anwendung des regionalen Ansatzes), die Zusatzzahlung für die ersten Hektare der Fläche landwirtschaftlicher Betriebe, die gekoppelte Stützung und die Zusatzzahlung für benachteiligte Gebiete aus der 1. Säule. 

Anfang Juli hat Bundesministerin Ilse Aigner das Konzept ihres Hauses vorgestellt, das von den von CDU/CSU geführten Ländern grundsätzlich unterstützt wird. Im August wurde der 10-Punkte-Plan der fünf Agrarminister aus den Bundesländern, in denen die Grünen mitregieren (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) veröffentlicht. Schließlich haben die ostdeutschen Agrarminister ihre eigenen Vorstellungen bei den für sie wichtigsten Themen Degression und Zahlung für die ersten Hektare.

 

Agrarministerkonferenz in Würzburg erfolglos

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Würzburg, die vom 28.-30. August stattgefunden hat, konnte noch keine Einigung erzielt werden. Der AMK-Vorsitzende und bayerische Agrarminister Helmut Brunner hat es auf den Punkt gebracht: „Einigung ist möglich, wenn sich alle bewegen“. Allerdings war die Bereitschaft, Kompromisse zu schließen, bedingt durch die bevorstehende Bundestagswahl, zu gering. Die Minister haben lediglich die sogenannte Amtschefkonferenz - die Staatssekretäre also – beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, der „die unterschiedliche Interessenlage der Länder berücksichtigt und dem Grundsatz Rechnung trägt, dass in der Gesamtschau von erster und zweiter Säule eine den verschiedenen Belangen gerecht werdende nationale Umsetzung der GAP in Deutschland erreicht wird“.

AMK-Wuerzburg

Agrarminister-Konferenz am 29. und 30. August in Würzburg - keine wirkliche Chance für eine Einigung vor der Bundestagswahl und den Landtagswahlen in Bayern und Hessen.

Es wird jetzt die Aufgabe der AMK-Sonderkonferenz in München sein, über die Umsetzung der GAP zu entscheiden. Auf den ersten Blick verfolgen alle Beteiligten dieselben Ziele. Es sind eine gerechtere Verteilung der Direktzahlungen, mehr Umweltschutz, weniger Bürokratie und stärkere Förderung der ländlichen Räume. Es herrschen allerdings erhebliche Meinungsunterschiede, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Das ist zum Teil durch regionale Unterschiede in der Agrar- und Betriebsstruktur der Länder zu erklären. Aber auch politische Überzeugungen spielen in den Verhandlungen eine große Rolle.

Umverteilung zwischen den Säulen

Die Agrarminister müssen nun entscheiden, ob sie von der Möglichkeit, Mittel von der ersten in die zweite Säule umzuschichten, Gebrauch machen wollen. Das Konzept des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sieht keine solche Umverteilung vor. Die ostdeutschen Minister sprechen sich ebenfalls dagegen aus. Die „grünen“ Minister wiederum wollen den vom EU-Gesetzgeber eingeräumten Spielraum voll ausschöpfen und 15 % des Budgets für die Direktzahlungen in die zweite Säule wandern lassen. Folglich würden die Direktzahlungen um 15 % sinken. Die so gewonnenen Mittel sollen insbesondere für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die Stärkung des Tierschutzes und des ökologischen Landbaus sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete verwendet werden.

Gerechtfertigt wird dieser Schritt mit der überproportionalen Kürzung des Budgets für die 2. Säule durch die EU, die national kompensiert werden soll, wenn es nach den Grünen geht. Der Gegenvorschlag aus Bayern will die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, mit der die Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Räume finanziert werden, um 200 Mio. Euro auf 800 Mio. Euro pro Jahr aufstocken. Die dafür benötigten Mittel spart der Bund infolge der Begrenzung der Beitragszahlungen für den reduzierten EU-Haushalt, argumentiert man. Allerdings ist dies ohne die Unterstützung des künftigen Finanzministers nicht durchzusetzen.

Zusatzzahlung für die ersten Hektare

… lesen Sie den ganzen Artikel in der nächsten dzz, die am 9. Oktober 2013 erscheint!