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Hinweise für Anlage und Abfuhr der Mieten

Von großer Bedeutung ist die richtige Anlage der Mieten.

  • Die Vorgewende sollten bei der Mausverladung mindestens 20 m breit sein, um ausreichend Lagerplatz zur Verfügung zu haben und dem Roder ausreichend Manövrierraum zu bieten.
  • Der spätere Lagerplatz darf nicht in einer Senke liegen, wo Oberflächenwasser nicht ablaufen kann.
  • Auch ein Wiesenuntergrund ist ungeeignet.
  • Er muss jederzeit über einen gut befahrbaren Weg mit LKW erreichbar sein.
  • Der Lagerplatz sollte nicht in einer Sackgasse liegen.
  • Bei der Überbrückung von Wegrainen und Gräben darf die Standfläche des LKW max. 1,5 m über bzw. unter dem Niveau der Rübenmiete liegen.
  • Mieten nicht im direkten Bereich von Freileitungen oder Strommasten anlegen

Um Verluste bei der Verladung mit dem selbstfahrenden Rübenreinigungslader (Maus) zu vermeiden:

  • muss der Untergrund eben, ohne Furchen oder Radspuren sein. Idealerweise fährt der sechsreihige Vollernter im „Hundegang” jeweils seitlich an die Miete heran, um die Rüben abzuladen.
  • Bei der Fußbreite sollte die Aufnahmebreite der Maus ausgeschöpft, aber nicht überschritten werden. Je höher die Miete ist, desto geringer ist die Oberfläche. Sie kühlt langsamer aus und ist daher bei Frost weniger empfindlich.
  • Der Abstand der Miete zum Weg muss mindestens 3 m betragen. Der maximale Abstand ist durch die Länge der Überladebänder auf 3 bis 8 m begrenzt.
  • An der Stirnseite, an der das Ladegerät mit der Arbeit beginnt, werden mindestens 15 – 20 m Rangierfläche benötigt, auf der gegenüberliegenden Seite braucht man einen Abstand von 5 m.
  • An Feldwegen müssen die herausragenden Äste von Bäumen bis zu einer Höhe von 4 m entfernt werden, um Beschädigungen am Ladegerät und LKW zu vermeiden
  • Bei der Bodenbearbeitung des Schlages nach der Rodung soll neben der Miete ein Streifen von mindestens 1 m Breite unbearbeitet bleiben, damit die Maus noch problemlos laden kann.
  • Soll die Miete mit mechanischer Vliesabdeckung vor Frost geschützt werden, muss der Abstand um die Miete herum mindestens einer Schlepperbreite entsprechen.