Markt, Politik und Ökonomie

Änderung bei der Rübenabrechnung

Rechnung statt Gutschrift

Kostenlose Erstellung für den Anbauer durch die SZVG

Von Dr. Fred Zeller Mit dem deutschen Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz wurde im Juni 2021 die europäische Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken (UTP) in deutsches Recht umgesetzt. Daraus ergibt sich, dass zur Beibehaltung der zwischen VSZ und Südzucker vereinbarten Modalitäten der Rübenbezahlung künftig diese nicht mehr als Gutschrift durch Südzucker erfolgen kann.

Kein bürokratischer Aufwand

Deshalb wurde schon beim Abschluss des Zuckerrüben-Liefervertrags 2022/2023 im vergangenen Jahr vereinbart, dass künftig der Anbauer eine Rechnung für gelieferte Rüben stellen wird. Damit für die Anbauer kein bürokratischer Mehraufwand entsteht, bietet die SZVG an, die Rechnung im Namen und für Rechnung der Anbauer zu erstellen. Der VSZ hat diesem Vorgehen zugestimmt. Die SZVG hat zugesagt, dass durch diesen Service für den Anbauer keine zusätzlichen Kosten oder sonstige Aufwendungen entstehen. Die erforderlichen Abrechnungsdaten werden der SZVG zum Zweck der Rechnungsstellung von Südzucker zur Verfügung gestellt. Inhaltlich wird sich durch dieses Vorgehen an der Rübenabrechnung nichts ändern. In Zukunft erfolgt die Rübenabrechnung dann also nicht mehr durch eine Gutschrift von Südzucker an den Rübenanbauer, sondern durch eine Rechnung des Rübenanbauers an Südzucker.

Bereits ab der ersten Anzahlung von Rübengeld im Oktober 2022 kommt das neue Verfahren der Rechnungsstellung zum Einsatz.

Ansprechpartner Rübenabteilung

Bei Fragen zu den Abrechnungsdaten sind weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Rübenabteilung der Südzucker anzusprechen. Rübenanbauer, die keine Rechnungserstellung durch die SZVG wünschen, können dies ihrer zuständigen Rübenabteilung oder der SZVG schriftlich mitteilen. Sie müssen dann selbst -eine entsprechende Rechnung, die alle steuerlichen Vorschriften erfüllt, erstellen und an Südzucker senden.