Anbau

BVL bewegt sich

Conviso-System in Deutschland zugelassen

Neuer Ansatz zur Unkraut­be­kämpfung in Zuckerrüben

In vielen europäischen Ländern mit Rübenanbau ist das Conviso-System bereits fest etabliert. Deutsche Rübenanbauer können es nun ebenfalls nutzen. DARSTELLUNG: KWS

Von Dr. Fred Zeller Einigermaßen überraschend hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 13. Juli 2022 die Zulassung des Herbizids Conviso One, das zusammen mit speziellen Zuckerrübensorten das Conviso Smart System bildet, erweitert.

Einsatzmenge nun praxisgerecht

Die bisher prohibitiv wirkende Begrenzung der Ausbringungsmenge des Pflanzenschutzmittels hatte bis dorthin verhindert, dass das in weiten Teilen Europas bereits mit Erfolg genutzte System zur Unkrautregulierung in Zuckerrüben auch in Deutschland eingesetzt werden konnte. Nun ist es ab dem Anbaujahr 2023 möglich, auf nicht-drainierten Flächen 1 l des Herbizids je Hektar auszubringen. Dies kann nach Empfehlung der Anbieter Bayer CropScience und KWS durch einmalige oder zweimalige Applikation von je 0,5 l/ha geschehen. Auf Flächen mit Drainage ist die Anwendung in der gleichen Aufwandmenge im Hacke-Band-System möglich, d. h, hier dürfen dann maximal 0,45 l des Pflanzenschutzmittels in den Tank für ein Hektar Zuckerrüben gegeben werden.

Das Herbizid Conviso One ist ein Sulfonylharnstoff-Präparat, das als sogenannter ALS-Inhibitor wirkt. Der Aminosäure-Stoffwechsel der damit in Kontakt kommenden Pflanzen wird an einer sehr spezifischen Stelle gestört. Darauf beruht die Unkrautwirkung. Spezielle Zuckerrüben-Sorten, sogenannte Smart-Rüben, die auf klassischem Wege gezüchtet wurden, sind gegen diese Störung immun. Deshalb erleiden sie auch keine Wachstumsdepression durch die Pflanzenschutzmittel-Anwendung, wie das bei den bisher verwendeten Herbiziden der Fall ist.

Erweiterter Testanbau in 2023

Ein großer Vorteil des Conviso-Systems besteht auch darin, dass Unkrautrüben aus der Vergangenheit wirksam bekämpft werden können. Allerdings ist es unverzichtbar für eine erfolgreiche Daueranwendung, dass konsequent Schosser aus Smart-Rübenbeständen entfernt werden, denn in ihnen bleibt die ALS-Resistenz erhalten. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass das Herbizid bei ALS-resistentem Raps und ALS-resistenten Unkräutern nicht wirkt. Im Anbaujahr 2023 werden aufgrund geringer Saatgut-Verfügbarkeit im Einzugsgebiet der Südzucker nur wenige Einheiten der bisher von KWS zugelassenen Smart-Sorten Manja, Mirea und Thekla für einen erweiterten Testanbau zur Verfügung stehen. Ab 2024 ist dann mit einem erweiterten Angebot zu rechnen.

Unterschiedliche Aufwandmengen auf drainierten und undrainierten Flächen sind genau zu beachten. DARSTELLUNG: KWS