Sonstiges

FOTO: Landpixel

Jugendförderung

Studien­förderung und Förder­preis

Anträge können jeweils bis zum 15. November gestellt werden

Von Dr. Gerald Corell Die Jugendförderung Franken der süddeutschen Zuckerwirtschaft e. V. fördert neben den Sprachkursen in Englisch und Französisch auch ein Studium im Bereich Agrarwissenschaften, Ernährungswissenschaften oder Umwelt. Außerdem wird der Förderpreis der süddeutschen Zuckerwirtschaft vergeben. Dieser wird im Rahmen der jährlich stattfindenden Kuratoriumstagung verliehen. Während die Anträge auf Unterstützung für die Sprachkurse bereits im Frühjahr gestellt werden müssen, ist Bewerbungsschluss für die Studienförderung am 15. November 2022.

Studienförderung

Was wird gefördert? Studium im Bereich der Agrarwissenschaften, Ernährungswissenschaften oder Umwelt.

Bachelor: 300 €/Semester für max. sechs Semester Master: 500 €/Semester für max. vier Semester

Wer wird gefördert? Kinder von Rübenanbauern und Südzucker-Mitarbeitern; die Auswahl der einzelnen Stipendiaten erfolgt durch eine Gutachterkommission der Jugendförderung Franken. Wie kann man sich bewerben? Die Studienförderung kann jeweils nach Semesterbeginn schriftlich bei der Jugendförderung Franken (JugendfoerderungFranken@suedzucker.de) beantragt werden. In allen Fällen muss eine Immatrikulationsbescheinigung angehängt sein. Beim Erstantrag ist ein kurzer Lebenslauf und das Abiturzeugnis (bei Förderung Bachelorstudium) bzw. Bachelorzeugnis (bei Förderung des Masterstudiums) beizufügen. Die Anträge für das Wintersemester müssen bis zum 15. November vorliegen. Für das Sommersemester ist der Bewerbungsschluss jeweils der 15. Mai.

Erstanträge können jeweils nur für das Wintersemester, das heißt bis zum 15. November, gestellt werden.

Förderpreis der süddeutschen Zuckerwirtschaft

Was wird gefördert? Hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die Erkenntnisse zur Förderung des Zuckerrübenanbaus bringen.

Bachelor-/Masterarbeit (oder vergleichbare): max. 1.000 €. Dissertation (oder vergleichbare): max. 2.000 €. Wer wird gefördert? Hier können auch Arbeiten von Personen eingereicht werden, die keine Kinder von Rübenanbauern und Südzucker-Mitarbeitern sind. Wie kann man sich bewerben? Die Bewerbung durch den Verfasser der Arbeit oder die Empfehlung durch eine andere Person muss jeweils bis zum 15. November bei der Jugendförderung Franken JugendfoerderungFranken@suedzucker.de vorliegen. Die Bewerbung muss ein Exemplar der Arbeit, eine kurze Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse zur Förderung des Rübenanbaus sowie einige Informationen zur Person umfassen.