Anbau

FOTO: Gries

Vielfache Anforderungen

Die richtige Auswahl treffen

Zwischenfrüchte in Zeiten des Glyphosatverbotes in Wasserschutzgebieten

Von Andreas Krumholz und Dr. Johann Maier, Südzucker AG, Kuratorium für Versuchswesen und Beratung im Zuckerrübenanbau, Mannheim Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 08. September 2021 darf Glyphosat grundsätzlich nur noch eingesetzt werden, wenn im Einzelfall eine Vorbeugung über Fruchtfolge, Saattermin oder mechanische Pflege nicht möglich oder zumutbar ist. Zur Vorsaat- und Stoppelbearbeitung ist der Einsatz nur noch gegen ausdauernde Unkräuter, wie z.B. Disteln, Ampfer oder Quecke erlaubt. Das Beseitigen von nicht abgefrorenen Zwischenfrüchten sowie Ausfall­kulturen ist weiterhin möglich. Es gibt allerdings auch eine Reihe von Verboten. Gemäß dieser Verordnung darf Glyphosat in Wasserschutzgebieten nicht mehr zur Anwendung kommen. Zusätzlich ist die Anwendung in Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie für Spätanwendungen vor der Ernte verboten.

Verbot stellt Landwirte vor große Herausforderungen

Letztendlich führt das Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten beim Anbau von Zuckerrüben zu

  • einer Intensivierung der Bodenbearbeitung (nicht abgefrorene Zwischenfrüchte müssen z.B. mit sehr flach arbeitenden Geräten beseitigt werden, ohne dabei die Kapillarität zu zerstören)
  • sowie zu einem Mehreinsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Da in Baden-Württemberg nennenswerte Zuckerrübenflächen in Wasserschutzgebieten liegen, hat auf Antrag des dortigen Zuckerrüben­anbauer­verbandes das LTZ Augustenberg bis Ende 2024 eine Genehmigung zur Anwendung von Agil-S und Focus Ultra zur Bekämpfung von nicht abgefrorenem Ausfallgetreide ab drei Wochen vor der Saat von Zuckerrüben erteilt. Diese Genehmigung gilt allerdings nur für Zuckerrübenflächen, die in Baden-Württemberg liegen. Vor diesem Hintergrund sollte ein besonderer Fokus auf die Auswahl der richtigen Zwischenfrüchte gelegt werden. Dabei ist besonders die Standortabhängigkeit der verschiedenen Mischungen bzw. Zwischenfrüchte sowie der individuelle Aussaatzeitpunkt zu beachten. Wichtige Kriterien bei der Auswahl von Zwischenfrucht vor Zuckerrüben sind:

  • ein schneller, sicherer Auflauf mit einem hohen Bodenbedeckungsgrad zur natürlichen Unkrautunterdrückung
  • ein sicheres Abfrierverhalten
  • keine Samenbildung
  • kein Buchweizen
  • eine auf der Oberfläche verbleibende restliche Mulchauflage im Frühjahr, die das Unkraut unterdrückt und vor Erosionen und Verdunstung schützt
  • bei Nematoden sollten nematoden-resistente Senfsorten gewählt werden
  • bei Rhizoctonia werden weder Phacelia noch Leguminosen empfohlen
  • bei Ditylenchus (Rübenkopfälchen) wird kein Senf, sondern Phacelia empfohlen.

Will man im Rahmen von verschiedenen Programmen wie z.B. greening, FAKT, KULAP oder diverser anderer Programme (auch in Trinkwassereinzugsgebieten) eine finanzielle Förderungen bekommen, so ist diese an bestimmte Auflagen gebunden. Eine davon ist die Verpflichtung zu Zwischenfruchtmischungen. Jeder Landwirt steht daher vor den Fragen, welche Zwischenfrüchte er für seine individuellen Gegebenheiten wählt und welche Arten er miteinander mischt. In der Tabelle ist zur Erleichterung der Entscheidung eine Übersicht geeigneter Zwischenfrüchte dargestellt. Dabei wurden die drei wichtigsten Eigenschaften wie das Abfrierverhalten (++ sehr gut bis -- sehr schlecht), die Unkrautunterdrückung sowie die Mulchauflage im Frühjahr bewertet. Winterharte Zwischenfrüchte vor Zuckerrüben sind ohne Glyphosat kaum kontrollierbar und daher nicht empfehlenswert.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Für die Auswahl von Zwischenfrüchten ist es vor allem wichtig, die regions- und standort­spezifischen Boden- und Klima­bedingungen sowie die Teilnahmebedingungen von diversen Förderprogrammen zu berück­sichtigen. Für eine gute Unkraut­unter­drückung ist die zügige und vollständige Bestandsetablierung entscheidend. Hierbei sollte im Boden noch genügend Feuchtigkeit vorhanden sein. Wenn die Zwischen­frucht­bestände über den Winter gut abfrieren, können diese im Frühjahr flach eingearbeitet werden. Bei milden Wintern mit zu erwar­tenden nicht abfrierenden Beständen ist es ratsam, dass bei tragfähigem Boden (leichter Frost) eine Walze oder ein Mulchgerät einge­setzt wird. Zuletzt sollten bei der Auswahl der Zwischenfrüchte vor einem Anbau vor Zucker­rüben auch die phytosanitären Aspekte, wie Resistenzen gegen Nematoden, Unterdrückung von Rhizoctonia und Rüben­kopfälchen, beachtet werden.

Richtige Bodenbearbeitung

Neben der Auswahl der Zwischenfrüchte ist ebenfalls deren Bearbeitung ein wichtiger Baustein. Zur mechanischen Einarbeitung im Frühjahr ist auf eine gute Befahrbarkeit des Bodens zu achten, um Verdichtungen zu vermeiden. Bei einem gut abgefrorenen Zwischenfurchtbestand sollte die einmalige flache Einarbeitung der Pflanzenreste mit Flachgrubber oder Scheibenegge ausreichen. Zudem sollte verhindert werden, dass die Zwischenfrüchte zur Samenreife gelangen. Bei Bedarf muss daher vorher gewalzt oder gemulcht werden. In Regionen mit milden Wintern, in denen die Zwischenfrucht nicht abstirbt, sollten die Bestände am besten bei leichtem Frost während des Winter mechanisch bearbeitet werden. Durch den Einsatz einer Walze oder Messerwalze werden die Zwischenfrüchte vorgeschädigt. Somit kann auch ein leichter Frost die Pflanzen vollends zum Absterben bringen. Dabei ist zu beachten, dass das Mulchen, z.B. mit den angesprochenen Messerwalzen, flach erfolgt und somit nicht als Bodenbearbeitung gewertet wird. Diese ist nämlich beim greening erst ab dem 16. Februar zulässig.

Einsatz einer Messerwalze. FOTO: Nübel

Einarbeitung eines Zwischenfurchtbestands mit sehr flacher Arbeitstiefe wie am Beispiel von Köckerling - Flatline. FOTO: KÖCKERLING Gmbh & Co.KG