Anbau

Situation in Deutschland

Aktueller Überblick Notfall­zulassung

Die erlaubten Präparate im deutschen Zuckerrübenanbau

Von Dr. Johann Maier, Südzucker AG, Kuratorium für Versuchswesen und Beratung im Zuckerrübenanbau, Mannheim Der von der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ) gestellte Antrag für die Notfallzulassung von Thiamethoxam, einem Wirkstoff aus der Gruppe der Neonikotinoide in der Rübenpille wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) negativ beschieden. Entsprechend mussten die Zuckerrüben in Deutschland (im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedsstaaten der EU) ohne diesen hocheffizienten Wirkstoff ausgesät werden.

Ein wesentliches Argument für die Ablehnung war die Prognose, dass in 2022 mit keinem ertragsrelevanten Läuseauftreten zu rechnen ist. Allerdings wurde im Ablehnungsbescheid davon gesprochen, dass wider Erwarten auftretender Läusebefall mit entsprechenden flächig ausgebrachten Insektiziden, die im Rahmen einer kurzfristig erteilten Notfallzulassung zur Verfügung stehen würden, bekämpfen könnte.

Die Tabelle gibt einen Überblick über die Notfallzulassungen im Bereich Zuckerrübe über die Jahre 2017 bis 2022. Bitte beachten Sie die Fußnoten, da es Zulassungen gab, die nur für bestimmte Bundesländer gegolten haben.

Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen. FOTO: Pfeuffer

Geringe Mengen, hohe Auflagen

Auf den ersten Blick könnte man den Eindruck gewinnen, dass es für diese Saison ausreichend Produkte gibt. Blickt man allerdings etwas genauer auf die Bescheide vom BVL, wird sehr schnell klar, dass die frei gegebenen Mengen nur für wenige Tausend Hektar reichen.

Zusätzlich gibt es noch Auflagen, die die Vorfrüchte bzw. den Nachbau betreffen. Im Fall des Wirkstoffs Acetamiprid darf in den beiden vorausgegangenen Kulturen kein Einsatz des gleichen Wirkstoffes erfolgt sein. Für kupferhaltige Präparate gilt, dass zu Folgefrüchten innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre nicht erneut ein kupferhaltiges Mittel eingesetzt werden darf.

Für das Fungizid Diadem wurde ein entsprechender Antrag von den süddeutschen Zuckerrübenanbauerverbänden Bayern, Franken und Hessen-Pfalz gestellt, für das Insektizid NeemAzal-T/S im Bioanbau war der Bund ökologischer Lebensmittelwirtschaft federführend.

Verfügbarkeit stark limitiert

Der stetige Verlust von Wirkstoffen auf europäischer und damit auch auf nationaler Ebene verursacht zum Teil erhebliche Lücken in der Bekämpfung sowohl von Unkräutern als auch von Krankheiten und Schädlingen.

Die vermehrten Notfallzulassungen in 2022 belegen diese Entwicklung. Trotz dieses für die Landwirtschaft hilfreichen Instrumentes sollte man nicht in Euphorie verfallen. Die erlaubten Mengen sind für Notfälle gedacht und decken nur einen Bruchteil der Ackerflächen, die mit diesen Kulturen bestellt sind, ab.

Am Ende kommt es dann auch auf die Handelsströme zwischen den Produktherstellern und den Großhändlern an, denn sie bestimmen, wohin die begrenzte Ware geliefert wird. Entsprechend ist davon auszugehen, dass nicht alle Landwirte in einem Notfallgebiet auch diese Mittel in ausreichenden Mengen erwerben können.