Pflanzenschutz 2015

Neue Mittel, gesetzliche Auflagen, Resistenzen, Engpässe

Neue „Wirkstoffe“ für Pflanzenschutzmaßnahmen in Zuckerrüben sind eine seltene Ausnahme. Auch in dieser Saison stehen keine wirklich neuen  Mittel zur Verfügung. Die Innovationen beschränken sich in der Regel auf eine geänderte  Kombination bekannter und bewährter Wirkstoffe.

Welche Neuheiten gibt es?

Zur Unkrautbekämpfung  sind keine Änderungen bei den Mitteln zu erwarten. Lediglich bei den  Hilfsstoffen wird mit Hasten ein neues Mittel eingeführt. Hasten, ein Rapsmethylester, ersetzt das Paraffinöl Oleo FC.
Zur Verbesserung der Wirkstoffaufnahme, der Benetzung und letztendlich Verstärkung der Herbizidwirkung wird Hasten  mit  0,3-0,5  l/ha zur Tankmischung aus Bodenwirkstoffen und Blattherbiziden mit SC oder SE-Formulierungen (z.B. Betasana Trio bzw. SC, Belvedere Extra, Aabetam Tandem) zugesetzt.
Im Bereich der Insektizide ersetzt Decis forte das bekannte Decis flüssig. In Decis forte ist der Wirkstoff 4-fach höher konzentriert. Somit ergibt sich mit 75 ml/ha eine entsprechend reduzierte Aufwandmenge. Bei der zugelassenen Indikation (Moosknopfkäfer) hat sich keine Änderung ergeben.
Die Auflagen zum Einsatz an Saumbiotopen sind im Vergleich zu Decis flüssig günstiger eingestuft. Bei den Fungiziden werden die Zulassungen von Acanto plus (DuPont) und Sphere (Bayer) erwartet. Beides sind Kombinationen von Strobilurin- und Azol-Wirkstoffen. Die Aufwandmenge wird bei Acanto plus 1,0 l/ha, bei Sphere 0,35 l/ha betragen. Bereits zum Ende der letzten Spritzsaison wurde Retengo Plus (BASF) zur Behandlung der Blattkrankheiten Cercospora, Ramularia, Mehltau und Rost mit 1,0 l/ha zugelassen. Retengo Plus enthält eine Wirkstoffkombination von Strobilurin- und Azol-Wirkstoffen.

dzz-Maerz-Bauer-Feldspritze

Gesetzliche Auflagen

Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern und Saumbiotopen sind bei den meisten Produkten besondere Abstände zu beachten. Eine Liste mit  den Auflagen der „Rübenprodukte“ steht unter www.dzz-online.de zur Einsicht bzw. zum Download bereit. Die erforderlichen Abstände zu Gewässern oder Saumbiotopen können durch den Einsatz entsprechend zugelassener Düsen reduziert  werden.
Weiterhin müssen die maximale Anwendungshäufigkeit und die zulässige Höchstmenge der Mittel beachtet werden. Für die Insektizide und Fungizide bestehen Auflagen bezüglich der Wartezeit. Bei den Herbiziden ist diese Auflage in der Regel nicht erforderlich, da der Einsatztermin ausreichend lange vor der Ernte endet.
Relativ neu sind Auflagen bezüglich der Höchstmenge von Wirkstoffen. Hier werden die jährlichen Höchstmengen für einen bestimmten Wirkstoff unabhängig von dem Handelsprodukt  festgelegt.  Dies erfordert dann beim Einsatz dieser verschiedenen Handelsprodukte eine genaue Berechnung, welche Mengen der einzelnen Produkte eingesetzt werden dürfen. 
Beispiel: Der Wirkstoff  Quinmerac  darf  mit  max.  250 g/ha  und Jahr ausgebracht werden. Quinmerac ist in Rebell Ultra und Goltix Titan enthalten. Bei Spritzfolgen, die nur Rebell Ultra oder nur Goltix Titan enthalten, wird diese Grenze nicht überschritten. Werden aber beide Mittel  kombiniert, müssen Sie die eingesetzten Wirkstoffmengen von Quinmerac berechnen, um eine Überschreitung der zugelassenen Höchstmenge zu vermeiden.

Eine weitere neue Auflage ist die „Drainauflage NW 811“ für Saatgut. Diese Auflage greift zur Aussaat 2016 und besagt, dass mit Imidacloprid behandeltes Saatgut nicht auf drainierten Flächen ausgesät werden darf. Von dieser Auflage betroffen sind die Beizungen mit Poncho Beta plus  und  Janus Forte. Falls  Sie für den Anbau 2016 den Rübenanbau auf drainierten Flächen geplant haben, sollten Sie 2015 Poncho Beta plus bzw. Janus Forte behandeltes Saatgut aufbrauchen. Zur Saat 2016 erhalten Sie ihr neues Saatgut  mit der Beizung Cruiser Force bzw. Force Magna. Diese Beizvarianten unterliegen nicht der oben genannten Drainauflage.

Resistenzen

Die Diskussion um Resistenzen im Ackerbau wird zunehmend  intensiv geführt. In Zuckerrüben wurde  in den vergangenen Jahren besonders die mögliche Resistenz von Gänsefuß gegen Metamitron („Goltix“) diskutiert. Ein mehrjähriges Monitoring ergab, dass nur in einigen wenigen Fällen eine Resistenz nachgewiesen werden konnte. Durch Wirkstoffwechsel und -kombinationen ist die Bekämpfung derzeit ohne Probleme zu lösen. Kritischer ist die Situation in einigen Gebieten bei der Gräserbekämpfung  (siehe Beitrag Seite 18 -20).
Cercospora ist die bedeutendste Blattkrankheit der Zuckerrüben. Sie kann bei frühem und starkem Befall erhebliche Ertragseinbußen verursachen. Somit kommt ihrer Bekämpfung eine große Bedeutung zu. In den letzten Jahren häuften sich Meldungen aus Italien und  Österreich, von bestätigten Resistenzen der Cercosporaerreger gegen die eingesetzten Fungizide. Im Jahr 2012 war der Krankheitsbefall extrem, die Fungizide zeigten in vielen Feldern keine ausreichende Wirkung.
Bei  Untersuchungen  konnten  in 2012 in Deutschland keine Resistenzen nachgewiesen werden. Die unbefriedigenden Behandlungserfolge waren eher auf zu lange Behandlungsabstände zurückzuführen. In den Folgejahren wurden bei deutlich geringerem Befallsdruck weitere Proben auf Resistenz untersucht. Bisher konnten nur einige wenige Fälle von Resistenz nachgewiesen werden.
Trotz der insgesamt noch relativ entspannten Situation ist einem vorbeugenden Resistenzmanagement Beachtung zu schenken. Neben einem konsequenten Wechsel der Wirkstoffe und  besonders  der Wirkklassen, ist der Einsatz von „vollen“ Wirkstoffmengen unter günstigen Applikationsbedingungen eine gute Voraussetzung für hohe Wirkungsgrade und somit einem geringeren Selektionsdruck.

dzz-Maerz-Bauer-Ruebenbestand

Durch termingerechte Spritzungen kann auch starker Cercosporabefall gut kontrolliert werden.

WIRKKLASSEN
Ein internationales  Expertengremium stuft die Pflanzenschutzwirkstoffe entsprechend ihrer Wirkungsweise in Klassen ein. Diese sind durch Buchstaben und/oder Zahlenkombinationen gekennzeichnete Gruppen. Wirkstoffe mit gleicher Kennzeichnung setzen an den gleichen Stellen und/oder mit dem gleichen Wirkmechanismus an.
Die Wirkklasseneinstufung erleichtert es dem Anwender, falls möglich, Wirkstoffe aus unterschiedlichen Wirkgruppen zu wählen. Hierdurch wird die Gefahr von Resistenzbildung wesentlich verringert.

Engpässe

In den vergangenen Jahren traten besonders bei Metamitron Lieferengpässe auf. Auf Grund der erheblich reduzierten Rübenflächen im Anbaujahr 2015 sind keine Engpässe zu erwarten.

Sachkundenachweis

Alle Personen, die in Zukunft Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen wollen, brauchen ab 26.11.2015 einen Sachkundenachweis (s. auch Seite  19).  Dieser muss bis spätestens 26.05.2015 beantragt werden (www.pflanzenschutz-skn.de). Versäumen Sie diesen Termin auf keinen Fall!

 

Bauer-Harald

Harald Bauer, Arbeitsgemeinschaft für Versuchswesen und Beratung
im Zuckerrübenanbau in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz